Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

Sexualstrafrecht Nürnberg

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Beschuldigter wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder Kinderpornografie in Nürnberg?

Bundesweit ist die Rechtsanwaltskanzlei Odebralski aus der Ruhrmetropole Essen erfolgreich tätig im Bereich des Sexualstrafrechts. Wir freuen uns, Ihnen auch in Nürnberg an Ihrer Seite als kompetente Rechtsanwälte und engagierte Strafverteidigers stehen zu können und unsere Hilfe anbieten zu können.

Sie werden beschuldigt, eine Sexualstraftat begangen zu haben oder haben eine Vorladung der Polizei Nürnberg als Beschuldigter wegen einer Vergewaltigung, eines sexuellen Missbrauchs oder einer exhibitionistischen Handlung erhalten? Oder gerade hat die Polizei Nürnberg bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wegen Verbreitung von Kinderpornographie?

Dann brauchen Sie jetzt die rechtliche Unterstützung von erfahrenen Experten wie uns: auf die Verteidigung dieser Delikte hat sich unsere Kanzlei bundesweit spezialisiert und verfügt dadurch über hohes Maß an Wissen und Kompetenz in diesem Bereich und wir sind dadurch nachweislich erfolgreich für Mandanten tätig.

Wichtig ist jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dafür finden Sie hier die Antworten auf wichtige Fragen, mit denen sich die Betroffenen solcher Verfahren der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte an die Rechtsanwaltskanzlei Odebralski wenden.

Sofern auch Sie sich in einer solchen Situation befinden, dann rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail und schildern mir Ihren Fall zunächst kostenlos, lassen Sie sich umfassend informieren und wir finden gemeinsam eine Lösung. Legen Sie Ihr Sexualstrafverfahren in Nürnberg in unsere Hände - wir werden Ihr Vertrauen nicht enttäuschen.

Unten beantworte ich nun erste Fragen, die Beschuldigte in einer solchen Situation gewöhnlich haben.

Ich lade Sie insofern ein, sich zunächst auf unserer Internetpräsenz ausführlich zu informieren und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, anschließend Rückfragen stehen wir natürlich immer gerne zur Verfügung - telefonisch, per E-Mail oder in Notfällen natürlich auch außerhalb der Geschäftszeiten über die dort angegebenen Notfallnummer 0151 - 11 63 20 82 (in Notfällen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme auch an den Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb der Geschäftszeiten). Ende des Jahres 2020 erschien ein juristisches Fachbuch von Herrn Rechtsanwalt Odebralski mit dem Titel "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren - Ein Praxishandbuch"  im renommierten Wissenschaftsverlag Springer-Verlag.

Notfall und erste Hilfe in Strafsachen, Rechtsberatung & Strafverteidigung in Nürnberg

Einige klassische und typische Konstellationen, in welche Menschen erstmalig in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Nürnberg (in den meisten Fällen mit der Polizei Nürnberg bzw. mit staatsanwaltlicher Ermittlungen Nürnberg) kommen können:

  • Vorladung als Beschuldigter (polizeiliche Ermittlungsverfahren)
  • Hausdurchsuchung (polizeiliche Hausdurchsuchung)
  • Festnahme bzw. Untersuchungshaft (oder eines Angehörigen)
  • Anklage erhalten (Ermittlungsverfahren)
  • Strafbefehl erhalten

Als Ihr Anwalt für Strafrecht in Nürnberg übernimmt Rechtsanwalt Odebralski die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und die Pflichtverteidigung. Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.

Nikolai Odebralski,

Rechtsanwalt für Sexualdelikte & Fachbuchautor

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Referenzen von zufriedenen Mandanten aus ganz Deutschland aus den vergangenen 10 Jahren finden Sie auf: Anwalt.de, Google oder Proven Expert sowie auf Facebook.

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Sexualstrafrecht Nürnberg: Erste Fragen und Antworten

 

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Der richtige Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Nürnberg

Viele Beschuldigte wegen einer Sexualstraftat in Nürnberg stellen sich zunächst die Frage: was für einen Rechtsanwalt sollte ich mit der Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie beauftragen? Ist es dringend erforderlich, dass ein lokaler Rechtsanwalt aus der Stadt Nürnberg beauftragt wird? Oder besser einen in ganz Deutschland arbeitenden Strafverteidiger, der Erfahrung mit solchen Verfahren vor vielen verschiedenen Amtsgerichten und Landgerichten im gesamten Bundesgebiet gesammelt hat?

Die Sache ist eigentlich einfach: Die Entscheidung sollte nicht von der räumlichen Nähe abhängig gemacht werden, sondern von der fachlichen Kompetenz und Sicherheit in der Bearbeitung solcher Fälle des Rechtsanwalts. Der Anwalt sollte zudem einen Schwerpunkt seiner Arbeit im Bereich des Sexualstrafrechts haben und sich mit der aktuellen gerichtlichen Entscheidungen und der Gesetzeslage hervorragend auskennen.

Diese Kompetenz ist viel entscheidender, da auch eine persönliche Anreise zu unserem Kanzleisitz nicht erforderlich ist. Denn alle notwendigen Unterlagen können Sie einfach und bequem per E-Mail an uns schicken. Eine Kopie sämtlicher Schriftsätze an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Strafgerichte werden Ihnen natürlich ebenso auf dem elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Im digitalen Zeitalter hat der Sitz der Kanzlei keine große Bedeutung mehr. Wichtig für Sie als Beschuldigter sind die juristischen Fähigkeiten ihres Strafverteidigers.

Mit der Beauftragung von Rechtsanwalt Odebralski zur Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen ist Ihr Verfahren auf jeden Fall in guten und sicheren Händen. Die Kanzlei vertritt im Jahr Hunderte von Mandanten in Sexualstrafverfahren. Nur wenige von diesen Verfahren werden dann vor Gericht verhandelt. Meistens wird das Verfahren bereits im sogenannten Ermittlungsverfahren eingestellt, also ohne eine öffentliche und aufsehenerregend Hauptverhandlung vor einem Gericht in Nürnberg.

Zu beachten ist auch, dass es sich bei solchen Verfahren um rein schriftliche Verfahren handelt. Somit wird das Verfahren im sogenannten Ermittlungsverfahren alleine über den Austausch von Schriftsätzen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft geführt wird, die über auf dem digitalen Weg zwischen den Verfahrensbeteiligten verschickt werden. Somit ist es bedeutungslos, ob Ihr Rechtsanwalt diese Schriftsätze aus Hamburg oder aus Essen verschickt. Es kommt darauf an, dass der Rechtsanwalt über das notwendige juristische Wissen verfügt für die Bearbeitung Ihres Falles und der entsprechenden Verteidigung.

 

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Vorladung wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung in Nürnberg

Haben Sie per Post eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat in Nürnberg erhalten? Vielleicht fand sogar bei Ihnen in der Wohnung eine Hausdurchsuchung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie statt?

Das sind extrem belastende Momente und die Verunsicherung ist groß. Da Sie aber diese Informationen hier lesen, haben Sie sich offenbar schon etwas beruhigt und einen klaren Blick auf die Lage gewonnen. Sie wollen die Sache in professionelle Hände geben und nichts dem Zufall überlassen. Das ist die richtige Entscheidung.

Denn auch wenn Sie sich vielleicht gerade schon auf der Anklagebank bei einem Hamburger Amtsgericht oder dem Landgericht Hamburg sehen, so sage ich Ihnen an dieser Stelle zu: unsere Kanzlei ist spezialisiert darauf, solche schwerwiegenden Vorwürfe mit der gebotenen Diskretion zu bearbeiten und zu erledigen. Insbesondere zielt unser Bemühen darauf ab, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, so wie es sich die meisten Betroffenen erhoffen. Vertrauen Sie uns eine solche komplexe Angelegenheit vertrauensvoll an. Wir bringen das Verfahren diskret und ohne öffentliches Aufsehen zum Abschluss.

Passend dazu empfehle ich Ihnen, sich bereits jetzt über die entsprechenden Vorschriften zu informieren, es sind hier inbesondere zu nennen: die sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, aber natürlich auch der Straftatbestand der Vergewaltigung oder den des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie.

Lesen Sie ferner etwas über die Bedeutung aussagepsychologischer Gutachten, klassische Verteidigungsstrategie in Sexualstrafverfahren oder auch bewusst vorgetäuschte Sexualdelikte.

 

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Anklageschrift wegen sexuellem Missbrauch von Kindern oder Vergewaltigung

Wenn Sie eine Anklageschrift des Amtsgerichts oder des Landesgerichts Nürnberg wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern erhalten haben, bedeutet das unzweifelhaft: eine Gerichtsverhandlung lässt sich nicht mehr vermeiden. Dieser Wahrheit müssen Sie ins Auge blicken.

Es ist dann auch egal, warum es schon so weit gekommen ist. Vielleicht haben Sie bislang keinen Rechtsanwalt beauftragt oder hatten die Hoffnung, dass sich die Sache von selbst erledigen.

Möglicherweise hatten Sie aber auch einen anderen Rechtsanwalt beauftragt, der es aber nicht geschafft hat, die Sache außergerichtlich zu klären und zu einer Einstellung zu bringen. Dann lohnt es sich zu überlegen, den Anwalt für die Hauptverhandlung zu wechseln oder einen zweiten Rechtsanwalt hinzuzunehmen. Unsere Kanzlei kooperiert häufig und vertrauensvoll mit anderen Kollegen und legt Wert auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne des Mandanten. Mit zwei Anwälten ist die Verteidigung noch einmal besser aufgestellt und auf schwierige Situationen vorbereitet als mit nur einem Strafverteidiger in einem Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht Nürnberg wegen Vergewaltigung oder wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen.

 

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie in Nürnberg

Bei Ihnen ist gerade durch die Polizei Nürnberg eine Hausdurchsuchung erfolgt? Bei Ihnen wurden Laptop, PC, Smartphones und Speichermedien sichergestellt? Wie sollten Sie nun am besten vorgehen? Still halten und hoffe, dass nichts weiter passieren wird? Als auf solche Verfahren spezialisierter Rechtsanwalt darf ich Ihnen die dringende Empfehlung geben, sich so früh wie möglich Hilfe von einem Strafverteidiger für diesen Themenbereich zu besorgen. Denn unser Ziel ist es, die außergerichtliche Einstellung solcher Verfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie auch in Nürnberg zu erreichen. Auch hierbei zählt unsere Erfahrung mit der Bearbeitung solcher Verfahren und der Auseinandersetzung mit den Behörden / Staatsanwaltschaft in Nürnberg.

Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail bei mir. Schicken Sie mir die Unterlagen, die Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben, am besten über einen digitalen Weg, denn das geht am schnellsten und einfachsten. Gerne können wir aber auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Allerdings ist es so, dass das nicht zwingend erforderlich ist. Sobald ich die Unterlagen erhalten habe, zeige ich die Vertretung von Ihnen gegenüber der Polizei Nürnberg bzw. der Staatsanwaltschaft in Nürnberg an und erbitte die vollständige Akteneinsicht. Anschließend dauert es einige Wochen, bis hier in der Kanzlei die entsprechenden Akten der Staatsanwaltschaft Nürnberg eingehen und ich diese dann durchsehen kann. Sie erhalten dann eine Nachricht von mir und wir besprechen dann das weitere Vorgehen in Ihrer Sache.

 

Was wir für Sie tun als Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren in Nürnberg

Unsere Kanzlei hat sich auf die Bearbeitung von Sexualstrafverfahren erfolgreich spezialisiert und ist in diesem besonderen Bereich bundesweit erfolgreich tätig für unsere Mandanten in allen Bundesländern.

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für Strafrecht. Seit über 10 Jahren verteidigt er seine Mandanten juristischen Wissen und einem hohen persönlichen Einsatz für die Rechte seiner Mandanten. Seine Erfahrungen hat er in einem Fachbuch niedergeschrieben, das im Jahr 2020 in dem renommierten Wissenschaftsverlag Springer-Verlag unter dem Titel "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren - Ein Praxishandbuch"  erschienen ist. Die Ausführungen wurden von Kollegen wie von Rezensenten gelobt. Sie sehen: unsere Kanzlei verfügt nicht nur über eine ansprechende Webseite, sondern die notwendige Kompetenz für die erfolgreiche und sorgfältige Bearbeitung solcher Strafverfahren.

So gehen wir vor: Wenn sich das Verfahren noch im sog. Ermittlungsverfahren befindet, Sie also bislang nur eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge erhalten haben, dann zeigen wir zunächst Ihre Vertretung gegenüber der Polizei Nürnberg und erbitten Akteneinsicht. Daran anschließend gehen wir diese Akten durch und klären, was genau der strafrechtliche Vorwurf ist. Natürlich stellen wir Ihnen die Akten ebenfalls zur Verfügung, Sie können darauf digital per E-Mail zugreifen. Den Inhalt der Akten und das weitere Vorgehen können wir dann entweder telefonisch besprechen oder Sie sind auch herzlich eingeladen zu einem Besprechungstermin in der Ruhrmetropole Essen. Wir richten uns gerne nach Ihren Verfügbarkeiten und Wünschen.

Nach der gemeinsamen Besprechung verfassen wir dann eine umfassende Verteidigererklärung für Sie und in Ihrem Namen. Das bedeutet, dass wir uns nicht nur kurz und oberflächlich mit Ihrem Fall beschäftigen, sondern uns auf mehreren Seiten immer gründlichst mit ihrem Verfahren in Nürnberg auseinandersetzen. Unsere gesamte Erfahrung fließt in diese Schriftsätze an die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg ein. Darin ordnen wir den strafrechtlichen Vorwurf gegen Sie in dem Sexualstrafverfahren ein und gehen die einzelnen Punkte gründlich durch. Wir nehmen uns die notwendige Zeit, um auf falsche Umstände, Widersprüche und Unzutreffendes hinzuweisen. In der Erklärung beantragen wir, dass das Verfahren außergerichtlich und ohne eine öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Viele unserer zufriedenen Mandanten wissen, dass uns dies auch meistens gelingt.

Nikolai Odebralski,

Rechtsanwalt für Sexualdelikte & Fachbuchautor

 

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Leistungsverzeichnis

 

Kanzlei für Sexualstrafrecht Nürnberg

Nikolai Odebralski, Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht und Strafverteidiger für Sexualdelikte in Nürnberg.

Bei Interesse zum allgemeinen Thema Sexualdelikte informieren Sie sich bitte ausführlich auf meiner Internetseite zum Thema: Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht. Hier finden Sie neben einer Vielzahl themenspezifischer Beiträgen auch aktuelle Erfahrungsberichte zu Verfahren unserer Kanzlei aus dem Bereich des Sexualstrafrechts.

Besuchen Sie auch meine Seite zum Thema: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie.

 

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie Nürnberg

Sofern Sie eine Hausdurchsuchung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie in Nürnberg hatten oder eine Vorladung von der Polizei in Nürnberg wegen Besitzes von Kinderpornographie erhalten haben, stehe ich Ihnen als überregional spezialisierte Kanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Lassen Sie mir die Unterlagen per E-Mail zukommen und schildern mir ihren Fall, dann melde ich mich zeitnah und wir entwickeln gemeinsam eine Lösung - immer mit dem Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Informieren Sie sich auch auf meiner Seite, speziell zum Thema: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften

 

Vorladung wegen Vergewaltigung Nürnberg

Sofern Sie eine Vorladung von der Polizei Nürnberg wegen Vergewaltigung erhalten haben, informieren Sie sich über den Vorwurf der Vergewaltigung hier.

Gerade bei diesem Vorwurf gibt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten, insbesondere zur Konstellation von Aussage-gegen-Aussage oder die (komplexe) Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Einholung aussagepsychologischer Gutachten.

Bei Rückfragen hierfür stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Anklage wegen sexueller Missbrauch von Kindern Landgericht Nürnberg

Regelmäßig vertrete ich Mandanten gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauches von Kindern oder sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bzw. sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vor dem Amtsgericht Nürnberg und dem Landgericht Nürnberg.

 

 

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